Förderung vom Staat - Lieber gut gefördert statt hochbelastet
Energieeffizienz führt private Bauherren, aber auch Unternehmen oder Kommunen durch die Möglichkeiten, Gebäude energieeffizienter zu machen.
Einige Programme zur Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren wurden Ende Januar 2022 von der neuen Bundesregierung bis auf Weiteres gestoppt. Inzwischen gibt es eine Vielzahl der Fördermöglichkeiten wieder. Einen guten Überblick über die aktuelle Situation findet man hier:
Zudem bietet der "Förderwegweiser Energieeffizienz" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl für private Bauherren als auch für Unternehmen und Kommunen eine gute Möglichkeit, seine individuellen Möglichkeiten über eine Art Konfigurator herauszufinden.
Welche Möglichkeiten zur Förderung energieeffizienten Bauens haben Sie nach wie vor?
Nach wie vor können Sie die folgenden Fördermöglichkeiten nutzen:
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Förderprogrammen:
Die steuerliche Förderung der ESanMV:
Für Hausbesitzer einer selbst genutzten Immobilie.
Satte 20 % Steuerbonus für alle, die ihr Eigenheim sanieren
Für Besitzer einer selbst genutzten Immobilie ist die Steuererleichterung die ideale Förderung. Diese wird seit 1.1.2020 für energetische Sanierungsmaßnahmen gewährt, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und nachweislich von einem Fachunternehmen durchgeführt wurden:
Für alle wärmedämmenden Maßnahmen von Wänden, Dächern und Geschossdecken sind das z. B. Dachdecker, Stuckateure, Maler und Lackierer, Schreiner, Tischler, Zimmerleute oder Betriebe, die Wärme-, Kälte-, Schallisolierungen durchführen. Wichtig ist auch, dass die durchgeführte Arbeit in das Gewerk des ausführenden Betriebs fallen muss.
Die Förderung besteht in einem über drei Jahre gewährten Steuerbonus in Höhe von 20 % der durchgeführten Maßnahmen. Die maximal geförderte Aufwandshöhe liegt bei 200.000 €. Wird diese voll ausgeschöpft, können Sie also bis zu 40.000 € Steuern sparen.
Der Steuerbonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen – und nicht von dem zu versteuernden Einkommen.
Ein Energieeffizienzexperte kann eingebunden werden, muss aber nicht. Für ihn anfallende Beratungskosten können dann jedoch bis 50 % von der Steuer abgesetzt werden.
Gültig ist das Förderangebot für selbst genutzte Eigenheime, die mindestens zehn Jahre alt sind und Modernisierungsmaßnahmen, die ab dem 1.1.2020 begonnen und spätestens vor dem 1.1.2030 abgeschlossen wurden.
Förderprogramme der KfW:
Für Hausbesitzer und/oder Vermieter nicht selbst genutzter Immobilien sowie Ersterwerber neu sanierter Altbauten.
Hier geht es zur KfW-Webseite und den aktuellsten Informationen rund um die Förderprogramme.